Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Frage:
Unser Lehrling hat letzthin eine Reiseversicherung verkauft und vergessen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen abzugeben. Was sind die Folgen?
Antwort:
Die Reiseversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz. Nach diesem Gesetz sind dem Kunden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Vertragsabschluss auszuhändigen.
Erstellen Sie die Police über ein Computersystem oder Online-System und heften die Allgemeinen Versicherungsbedingungen an die Police oder stellen Sie eine Handpolice mit den angehefteten AVB aus, erfüllen Sie diese gesetzliche Pflicht.
Vergessen Sie die Abgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, so akzeptiert der Kunde die AVB mit der Bezahlung. Voraussetzung ist, dass Sie die Versicherungspolice dem Kunden aushändigen und auf der Police ein Hinweis auf die AVB aufgeführt ist.
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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