Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Frage:
Wir kriegen von Zeit zu Zeit Angebote von Veranstaltern, die keine Kundengeldabsicherung haben. Können wir die verkaufen?
Antwort:
1. Bei Pauschalreisen sind die Kundengelder sicherzustellen. Dafür ist der Veranstalter oder der Vermittler, der Vertragspartei ist, verantwortlich. Vermitteln Sie Pauschalreisen, welche nicht sichergestellt sind, sind Sie gegenüber dem Kunden aufklärungspflichtig. D.h. Sie müssen den Kunden auf die Risiken des Geldverlustes hinweisen. Unterlassen Sie dies und kommt der Kunde aus diesem Grunde zu Schaden, können Sie schadenersatzpflichtig werden. – Lassen Sie den Kunden ein Buchungsformular mit dem entsprechenden Hinweis unterschreiben.
2. Das Pauschalreisegesetz verlangt nur die Sicherstellung von Pauschalreisen. Einzelleistungen sind nicht von Gesetzes wegen sichergestellt. Einige Kundengeldabsicherer bieten auch Schutz bei Einzelleistungen, Einzelheiten sind bei den entsprechenden Einrichtungen zu erfragen.
3. Sicherstellung – Haftpflichtversicherung. Die Sicherstellung garantiert die Rückzahlung der Kundengelder im Falle der Insolvenz des Veranstalters. Die Haftpflichtversicherung bezahlt Haftpflichtschäden, z.B. Personen- und Sachschäden infolge Unfall während der Reise. Sicherstellung – Haftpflichtversicherung sind somit nicht zu verwechseln.
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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