Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Frage:
Ein Kunde mit Familie buchte ein Pauschalarrangement mit Flug und Ferienhaus usw. Das Ferienhaus war bei Ankunft schmutzig, die Haustüre konnte nicht abgeschlossen werden, Kühlschrank und Kochherd funktionierten nicht und bei der Badewanne waren Kacheln herausgeschlagen. Der Kunde verlangte bei der örtlichen Vertretung Abhilfe innert 24 Stunden, doch nichts geschah. Hierauf zog die Familie ins Hotel und will nun die Hotelrechnung bezahlt haben.
Antwort:
1. Die Leistungen müssen wie vereinbart, d.h. gemäss Prospekt und Bestätigung, erbracht werden. Hier bestanden wesentliche Mängel (Haustüre, Kühlschrank, Herd, Badewanne), die nicht innert nützlicher Frist behoben werden konnten. Da die Agentur nichts unternahm, durfte die Familie angemessene Selbstabhilfe vornehmen. Das Hotel war eine angemessene Abhilfe, sofern keine Ferienwohnungen oder –häuser frei gewesen waren. D.h. der Veranstalter muss die Hotelkosten übernehmen. Von diesen Kosten sind diejenigen Auslagen abzuziehen, die die Familie auch im Ferienhaus gehabt hätte (z.B. Lebensmitteleinkäufe).
2. Pflichten des Kunden: Treten während der Reise Mängel auf, muss der Kunde den Veranstalter (oder dessen Stellvertreter) sowie den Leistungsträger so bald wie möglich schriftlich informieren und Abhilfe verlangen (nach dem meisten AVRB, reicht die Rüge mit Fristansetzung beim Veranstalter oder Leistungsträger). Wird keine Abhilfe innert nützlicher Frist geleistet, darf der Kunde angemessene Selbstabhilfe vornehmen. – Will der Kunde Minderungsansprüche usw. geltend machen, muss er diese innert bestimmter Frist (s. AVRB) nach Reiseende beim Veranstalter anmelden.
Die Reiseveranstalter haben in ihren AVRB genaue Regeln über das Vorgehen bei Mängel usw. aufgestellt.
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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