Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Frage:
Ein Ehepaar hatte eine Spanien-Rundreise gebucht. Nachdem wir die Bestätigung geschickt hatten, rief der Ehemann an und sagte, er müsse die Reise absagen, da er jetzt unerwarteterweise schnell einen Operationstermin gekriegt habe. Es stellte sich dann heraus, dass er mit dem Arzt bereits vor der Buchung über die Operation gesprochen und diese vereinbart hatte; nur der Termin war noch offen. Der Kunde findet, die abgeschlossene Annullierungskostenversicherung bezahle die Annullierungskosten. Ist dem so?
Antwort:
Nein. Es können nur zukünftige Ereignisse versichert werden, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht eingetreten sind. Die Operation ist Folge einer vor Vertragsabschluss (Buchung) eingetretenen Ursache. Und da diese Ursache bereits im Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bestanden hat, besteht kein Versicherungsschutz. Der Kunde muss die Annullierungskosten selber bezahlen.
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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