Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Frage:
Ein Kunde hatte bei uns eine Reise gebucht, die er annullieren musste. Nun weigert er sich die Annullierungskosten zu bezahlen, weil wir ihm die AVRB nicht (vor der Buchung oder bei Buchung) abgegeben haben. – Der Veranstalter fordert von uns die Annullierungskosten.
Antwort:
Das Reisebüro ist bei einer dauernden Beziehung zum Veranstalter dessen Abschlussagent und als solcher verpflichtet, die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren. Dazu gehört auch der korrekte Vertragsabschluss unter Einbezug der ARVB des Veranstalters (s. dazu Muster-Agenturvertrag des SRV). Im vorliegenden Fall haben Sie den Vertrag ohne die AVRB abgeschlossen. Dies bedeutet, der Veranstalter kann nicht die Annullierungskosten sondern nur Schadenersatz vom Kunden fordern. Zudem muss der Veranstalter den Schaden nachweisen, was aufwendig ist.
Kommt der Veranstalter durch die Pflichtverletzung des Vermittlers zu einem Schaden, hat das Reiebüro dem Veranstalter diesen zu ersetzen.
Fordert der Veranstalter die Annullierungskosten direkt vom Retailer, so muss er diesem die Schadenersatzforderung gegenüber dem Kunden abtreten. Das Reisebüro kann dann den Schadenersatzprozess im eigenen Namen führen. (Diese Abtretung ist notwendig, da dem Veranstalter die Annullierungskosten zustehen. Ohne Abtretung kann der Retailer das Geld nicht im eigenen Namen einfordern.)
Gleiches gilt, wenn der Kunde den Vertragsabschluss bestreitet und dieser durch das Reisebüro nicht nachgewiesen werden kann.
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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