Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Frage:
Welches Vorgehen ist bei Telefonbuchungen von Pauschalreisen richtig?
Antwort:
Telefonische und mündliche Buchungen sind auch unter dem neuen Reiserecht gültig.
Es ergeben sich jedoch folgende Punkte:
Einreise- und Gesundheitsvorschriften sind vor der Buchung dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Form bekannt zu geben.
Die AVRB sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor der Buchung dem Kunden schriftlich und vollständig abgegeben und bei Vertragsabschluss als Vertragsinhalt vereinbart werden.
Bestreitet der Kunde die mündliche Buchung, muss das Reisebüro den Vertragsabschluss und den Vertragsinhalt beweisen. Ohne Kundenschrift ist dies kaum möglich.
Eine mögliche Lösung ist: Anlässlich der telefonischen Buchung geben Sie dem Kunden die Einreise- und Gesundheitsvorschriften bekannt und machen ihn auf die Geltung der AVRB aufmerksam. Unmittelbar nach der Buchung schicken Sie die detaillierte Bestätigung. In dieser nehmen Sie Bezug auf die mündliche Buchung, wiederholen die Einreise- und Gesundheitsvorschriften, verweisen auf die AVRB als Vertragsinhalt und legen diese bei. Im weiteren machen Sie den Kunden darauf aufmerksam, dass er Unstimmigkeiten Ihnen sofort mitteilen soll. - Und der Kunde soll Ihnen unverzüglich ein unterschriebenes Doppel der Bestätigung zurückschicken.
Dieses Vorgehen hat folgenden Nachteil: Mit dem mündlichen Vertragsabschluss ist der Vertrag zu Stande gekommen. - Wenn Sie nun im Nachhinein die AVRB in den Vertrag miteinbeziehen wollen, ist dies eine Vertragsänderung. Der Kunde kann damit einverstanden sein oder diese ablehnen. Lehnt er den nachträglichen Einbezug der AVRB in den Vertrag ab, so gilt der Vertrag wie mündlich vereinbart.
Bei Buchung von Einzelleistungen bestehen weniger strenge Bestimmungen. Siehe dazu die ELVIA Broschüre: "Reiserecht, Aktuelle Informationen 2000, Beratungs- und Informationspflichten".
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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