Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Frage:
Ein Ehepaar hatte auf einer griechischen Insel ein ****Hotel in einer malerischen und ruhigen Bucht gebucht (Flug, Unterkunft usw. zu einem Pauschalpreis). Es bemängelte den intensiven Lärm des nahen Flughafens (von morgens sechs bis ca. ein Uhr nachts), die eher einfache Einrichtung, wie Fliesenböden (keine Teppiche), geflochtene Stühle und das griechische mit Olivenöl zubereitete Essen.
Antwort:
Um zu prüfen, ob eine mangelhafte Erfüllung des Vertrages vorliegt, ist auf die Prospektbeschreibung und die Reisebestätigung zurückzugreifen.
Grundsatz:
Werden weder im Prospekt noch in der Bestätigung qualitative oder quantitative Massstäbe gesetzt, sind durchschnittliche Leistungen zu erbringen.
Im Prospekt und in der Bestätigung wird ein ****Hotel versprochen, d.h. der Veranstalter muss durchschnittliche Leistungen eines ****Hotels erbringen. Dabei spielt auch die Landesüblichkeit eine Rolle. „Durchschnittliche Leistungen" und „Landesüblichkeit" werden am Erwartungshorizont des redlichen Durchschnittsreisenden bemessen. So wurden als Unannehmlichkeiten, die keine Mängel darstellen, angesehen: Essen mit Olivenöl, Fliesenböden im Süden, Ameisen in Bungalow, 3 Geckos auf Hawaii, Insekten, Essensverspätung um 20 Minuten, Stimmen aus dem Nachbarzimmer, quietschende Betten, zwei Einzelbetten anstelle eines französischen Bettes, fehlender Duschvorhang in Italien.
Im Prospekt wird von ruhiger Bucht (dies ist eine objektive Beschreibung) gesprochen, daher ist der Fluglärm als Mangel zu betrachten.
Das Ehepaar hat eine Entschädigung für den Fluglärm zu gute (Wert des gebuchten Arrangements minus geschätzter Wert der erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung des Lärms = Rückerstattung), jedoch keine Minderung für die Einrichtung und das Essen.
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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