Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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1. Zahlung des Reisepreises oder bei Nichtantreten der Reise der vereinbarten Annullierungskosten.
2. Mitführen der notwendigen und gültigen Ausweise (Pass, Visa etc.).
3. Einhalten der Gesundheitsvorschriften (obligatorische Impfungen).
4. Rechtzeitiges Eintreffen am Abreiseort. Verkehrsstaus, Verspätungen usw. gehen zu Lasten des Kunden. Check-In-Zeiten und Einschiffungszeiten sind dem Kunden klar und deutlich anzugeben, er ist auch auf die Folgen verspäteten Eintreffens aufmerksam zu machen.
5. Befolgen von Anweisungen z.B. auf Wander- und Trekking-Ferien.
6. Bei Auftreten von Mängel muss der Kunden unverzüglich den Leistungsträger und den Veranstalter (oder dessen Stellvertreter) orientieren und Abhilfe verlangen. In den AVRB ist das Vorgehen genau beschrieben. Zusätzlich müssen die Kunden die Adresse des zuständigen Ansprechpartners bekommen.
Rechtlich handelt es sich bei diesen Verpflichtungen um so genannte Obliegenheiten. D.h. erfüllt der Kunde diese Obliegenheiten nicht, hat er mit gewissen negativen Folgen (Verlust von Rechten) zu rechnen. Obliegenheiten können rechtlich nicht eingeklagt werden. - Einzig die Preiszahlungspflicht stellt eine Pflicht im Rechtssinne dar. Zahlt der Kunde nicht, kann er betrieben oder eingeklagt werden.
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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