Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Frage:
Ein Mitarbeiter hat mit einem Kunden eine Gepäckversicherung abgeschlossen. Dabei hat er irrtümlicherweise die Versicherungssumme von Fr. 5'000.-- (Familienversicherung) anstelle von Fr. 2'000.-- (Einzelversicherung) vereinbart. Ist dieser Vertrag gleichwohl gültig?
Antwort: Reisebüros haben mit den Reiseversicherungsgesellschaften einen Agenturvertrag (oft mündlich) abgeschlossen. Als Agent hat das Reisebüro in der Regel das Recht, den Versicherungsvertrag im Namen der Versicherungsgesellschaft abzuschliessen (Abschlussagent). Die Kompetenzen des Reisebüros ergeben sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz und Obligationenrecht.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz darf das Reisebüro nicht von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichen. Im vorliegenden Fall haben Sie eine zu hohe Versicherungssumme vereinbart und haben ihre Kompetenzen überschritten. Der Vertrag über die tiefere Summe (Einzelversicherung) wäre gemäss Allgemeinen Versicherungsbedingungen korrekt gewesen, so dass die Versicherung mit dieser tieferen Summe abgeschlossen worden ist.
In der Praxis kommen folgende Fälle häufig vor:
a. zu hohe Versicherungssummen (Familien- statt Einzelversicherungen);
b. Abschluss einer Annullierungskostenversicherung, obwohl die kostenpflichtigen Annullierungsfristen bereits begonnen haben.
Achtung: Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann die Versicherungsgesellschaft in besonderen Fällen durch den Richter verurteilt werden, den Vertrag in vollem Umfange zu erfüllen. Erleidet dadurch die Versicherungsgesellschaft einen Schaden, kann sie diesen gegen das Reisebüro aufgrund des Agenturvertrages geltend machen. – Das Reisebüro achtet somit im eigenen Interesse auf korrekte Vertragsabschlüsse.
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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