Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Frage:
Wenn die Botschaft ein falsches Visum ausstellt oder uns falsche Auskünfte gibt, haften wir dann?
Antwort:
Nach dem PRG ist das Reisebüro verpflichtet, vor der Buchung die Einreisebestimmungen und insbesondere die Fristen für die Erlangung von Pass und Visa schriftlich bekannt zu geben.
1. Das Reisebüro muss die Informationen bei einer möglichst zuverlässigen Quelle beziehen. Als solche Quellen haben die Botschaften und Konsulate zu gelten. Computerreservationssysteme verfügen auch über die notwendigen Angaben. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich bei mündlichen Auskünften der Botschaft eine Gesprächsnotiz (Datum, Frage, GesprächspartnerIn und Antwort) anzufertigen und bei einer Computerabfrage eine Kopie auszudrucken. – Sollte es zu Streitigkeiten über die Richtigkeit der dem Kunden gegebenen Auskunft kommen, hat das Reisebüro nachzuweisen, dass es keine Schuld trifft. Dies ist eigentlich nur mit einer schriftlichen Aufzeichnung möglich. Kann es den Beweis seiner Schuldlosigkeit leisten, haftet es nicht.
2. Holen Sie für den Kunden ein Visum bei der Botschaft ein, sind Sie für die korrekte Abwicklung zuständig; d.h. rechtzeitig und den richtigen Antrag stellen. Wissen Sie aufgrund Ihrer Erfahrung, dass das Visum unter Umständen nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann, haben Sie dies dem Kunden bei der Buchung mitzuteilen. Erhalten Sie die Unterlagen nicht rechtzeitig von der Botschaft zurück, fragen Sie bitte nach (Fax oder Gesprächsnotiz). Wenn Sie dann das Visum usw. bekommen, prüfen Sie dieses auf seine Korrektheit. Diese Prüfung hält sich im Rahmen des Möglichen (keine Übersetzungen aus dem Chinesischen usw.).
3. Das Reisebüro haftet nicht für die Handlungen und Unterlassungen der Botschaft oder des Konsulates. D.h. stellt das Konsulat (trotz korrektem Visumsantrag) ein falsches Visum aus und muss der Kunde daher die Reise annullieren oder verschieben, haftet das Reisebüro nicht für diese Kosten.
4. USA: Die Einreisebestimmungen für die USA wurden verschärft. Erkundigen Sie sich beim Reisebüro oder bei der Botschaft der USA in Bern über die für Sie gültigen Einreisebestimmungen. Das Nichteinhalten dieser Bestimmungen kann einschneidenste Folgen haben! Inhaftierung, Abschiebung, Ausweisung, die Kosten sind durch die einreisende Person zu tragen. Die amerikanischen Behörden sind äusserst strikte, kennen "kein Pardon".
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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