Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Frage:
Eine Familie mit Kind buchte 14 Tage Badeurlaub auf Kreta. Die Familie schloss eine Rückreisekostenversicherung ab. Da das Kind gratis reisen konnte, waren wir nicht sicher, was zu tun ist.
Antwort:
Bei allen Versicherungen, insbesondere Rückreisekostenversicherungen ist wichtig, dass alle Reiseteilnehmer, die im Versicherungsfall Leistungen von der Versicherung beziehen möchten, versichert sind. Und dies unabhängig davon, ob sie etwas für die Reise bezahlen oder nicht. Im Beispiel ist die Rückreisekostenversicherung für Mutter, Vater und Kind abzuschliessen (z.B. Familientarif der ELVIA).
Achtung:
Wird eine Rückreisekostenversicherung nur für Mutter und Vater abgeschlossen, besteht eine Deckungslücke. Beispiel: Das Kind erleidet einen Unfall und muss mit dem Ambulanzflugzeug in die Schweiz repatriiert werden. Da für das Kind keine Versicherung abgeschlossen worden ist, besteht somit keine Versicherungsdeckung, d.h. die Eltern haben die entsprechenden Rettungskosten selber zu bezahlen.
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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