Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Frage:
Unsere telefonischen Last Minute-Buchungen kommen aus der ganzen Schweiz. Welche Zahlungsmöglichkeiten empfehlen Sie?
Antwort:
Als Retailer müssen Sie die in den AVRB (Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen) enthaltenen Zahlungsbedingungen einhalten. In der Regel gilt bei kurzfristigen Buchungen Bezahlung bei Buchung. Gewähren Sie dem Kunden Kredit (z.B. Rechnung zahlbar innert 10 Tagen), tun Sie dies auf eigenes Risiko.
a. Kreditkarten-Zahlung: Dies bedingt einen "Mail and Phone Order Vertrag" mit der Kreditkarten-Organisation. In den meisten "Mail and Phone Order Verträgen" liegt das Debitoren-Risiko beim Reisebüro. Bestreitet der Kunde im Nachhinein die Buchung, muss das Reisebüro den Vertragsabschluss nachweisen. Ohne Kundenunterschrift ist dies kaum möglich.
b. Bargeld per Post-Express: Dies ist die schnellste Möglichkeit. Die Post haftet jedoch nur beschränkt.
c. Bezahlung am Flughafen: Sie vereinbaren mit Kunde und Veranstalter Übergabe der Dokumente und Bezahlung am Flughafenschalter.
d. Post- und Banküberweisung: Zum Teil verlangen die Reisebüros den gestempelten Empfangsschein der Post. Von diesem Vorgehen ist abzuraten. Empfangsscheine können verfälscht werden, z.B. durch Einfügen von Zahlen!
Denken Sie daran, nie Reisedokumente ohne Zahlung herausgeben. Und das Beste und Einfachste ist immer noch, Last Minute-Buchungen nur gegen Barzahlung.
Überarbeiteter Text aus "Reiserecht - Aktuelle Fragen und Antworten 1998" von Rolf Metz unterstützt durch
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