Inhalt: Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr. Hier geht es um Reiserechtfragen, Pauschalreisen, Haftung des Reisebüros und Reiseveranstalters, Flug- und Transportrecht sowie Unterkunftsrecht, Reiseversicherungen.
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Reisebürorecht.ch ist die Website für Reisebüros und Reiseveranstalter, Hoteliers, Unternehmen im Tourismus und Verkehr.
"Marketing, Recht, Gründung, Kauf und Verkauf eines Reisebüros"
ist erschienen und kann bestellt werden. Das Handbuch ist auf Deutsch und Französisch erhältlich.
Autoren des Handbuches sind Kurt Metz und Sandra Pfyffer Briker von der Konzeptchuchi (www.konzeptchuchi.ch) und Rolf Metz von reisebuerorecht.ch.
Reiserecht für Reisebüros - Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichte?
Wer ist eigentlich Reiseveranstalter? Was ist eine Pauschalreise? Wie steht es mit individuell zusammengestellten Reisen? Wie mit Flugscheinen? Wer haftet bei Flugplanänderungen? Wie sieht es bei einem Busunfall aus? Halten Sie sich auf dem Laufenden. In den Reiserecht-Workshops erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
"Reiserecht von A bis Z" in Zürich
Dienstag, 12. November 2013, von 13:30 bis ca. 17:30 Uhr oder
Dienstag, 19. November 2013, von 13:30 bis ca. 17:30 Uhr
Zur Ausschreibung oder direkt zur Anmeldung.
"Reiserecht Plus" in Zürich
Dienstag, 26. November 2013, von 13:30 bis 17:30 Uhr
Zur Ausschreibung oder direkt zur Anmeldung.

Die Reiserecht-Broschüre 2012 ist erschienen: "Reiserecht, Aktuelle Informationen 2012, Werbung, Newsletter,Reisevorschläge und Bestätigungen", auf Französisch: "Publicité, newsletter, proposition et confirmation de voyage" können hier gratis bestellt werden.
Der "Travel ius"-Letter orientiert Sie kostenlos über wichtige rechtliche Themen des Reiserechts, Tourismusrechts, einschliesslich Hotellerie und Verkehr. Melden Sie sich hier an. - Bitte stellen Sie Ihren Spam-Filter so ein, dass Sie Mails von info[at]reisebuerorecht.ch empfangen können.
Am 18. Juni 2013 ist "Travel ius" Nr. 8 erschienen (PDF-Datei)
"Das morgentliche Krähen der Hähne in der Türkei ist als blosse Unannehmlichkeit hinzunehmen."
Landgericht Kleve, Urteil vom 23.11.2000 in ReiseRecht aktuell 2/2001.